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   OLG Braunschweig, 16.06.1992 - 2 U 63/90   

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OLG Braunschweig, 16.06.1992 - 2 U 63/90 (https://dejure.org/1992,11610)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.06.1992 - 2 U 63/90 (https://dejure.org/1992,11610)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - 2 U 63/90 (https://dejure.org/1992,11610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1517
  • MDR 1992, 1003
  • DB 1992, 2292
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.10.1986 - I ZR 126/84

    "Schlußverkaufswerbung"; Anforderungen an ein Meinungsforschungsgutachten zur

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.1992 - 2 U 63/90
    Denn maßgeblich ist allein darauf abzustellen, ob die beteiligten Verkehrskreise sich von einer (objektiv zutreffenden) Bezeichnung ein unzutreffendes Bild machen, mithin der Verkehr, für den die Bezeichnung bestimmt ist, ihr etwas Unrichtiges entnimmt (z.B. BGH, GRUR 1987, 171, 172; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., § 3 RZ 25).

    Allgemein wird - ohne Hinzutreten von Besonderheiten - eine Irreführungsquote im Bereich von 10 bis 15 % als nicht unbeachtlich angesehen, wobei alle Umstände des Einzelfalls zu beachten, insbesondere Art und Grad der Irreführung, nämlich deren Gefährlichkeit oder Geringfügigkeit sowie die Art der Meinungsbefragung zu beachten sind (BGH, GRUR 1987, 171, 172).

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.1992 - 2 U 63/90
    Die Wiederholungsgefahr ist um so weniger entfallen, als an den Wegfall dieser Gefahr besonders hohe Anforderungen zu stellen sind, wenn der Unterlassungsschuldner - wie im vorliegenden Fall - den Standpunkt vertritt, sich nicht wettbewerbswidrig verhalten zu haben (z.B. BGHZ 14, 163, 168).
  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.1992 - 2 U 63/90
    Diese Belange überwiegen die Interessen des Beklagten und seiner Berufskollegen an der Führung einer praktikablen und kennzeichnungskräftigen Berufsbezeichnung auch unter Berücksichtigung des Art. 12. Zunächst fällt ins Gewicht, daß das aus § 3 UWG hergeleitete Verbot irreführender Werbung eine die freie Berufsausübung in zulässiger Weise einschränkende Bestimmung darstellt (BVerfGE 32, 311, 317).
  • BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78

    Lübecker Marzipan

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.1992 - 2 U 63/90
    Der Anteil der irregeführten Adressaten übersteigt erheblich, teilweise um ein mehrfaches die Quote, die allgemein in Rechtsprechung und Literatur als nicht mehr unbeachtlich angesehen werden (z.B. BGH, GRUR 81, 71, 74; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 3 RZ 28).
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